Die Ermittlung des Sachverhaltes bei Verdacht auf eine Straftat ist Sache der Strafverfolgungsbehörden. Im Falle einer Straftat in einer Bank hat diese auch nicht damit rechnen müssen, dass die Polizei bei mehreren auf Videobildern zu sehenden Personen ohne weitere Rücksprache eine Person als Verdächtigen identifiziert und nach ihm fahndet. MitImage may be NSFW.
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